Gemäß dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) sind Gewerbe- und Industrieanlagen so zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können sowie entsprechende Vorsorge durch die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen gewährleistet wird.

Laut Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die potenziellen Gefahren durch Lärm am Arbeitsplatz für seine Mitarbeiter zu erkennen und zu bewerten sowie geeignete Schutzmaßnahmen zu veranlassen.

Die AQU GmbH unterstützt Unternehmen in allen Fragen des Schallschutzes.

Dienstleistungen im Bereich Schallschutz

  • Ermittlung der Geräuschimmissionen im Umfeld von Gewerbe- und Industrieanlagen im Rahmen von Genehmigungsverfahren (BauGB oder BImSchG) mittels einer Schallprognose gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
  • Prognose der Schallimmissionen im Rahmen der Bauleitplanung gemäß DIN 18005
  • Schallpegelmessung zur Erfassung der Immissionssituation im Umfeld von Gewerbe- und Industrieanlagen
  • Schallpegelmessung zur Erfassung der Immissionssituation am Arbeitsplatz gemäß den Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV)
  • Erstellung betrieblicher Lärmkataster
  • Lärmminderungsplanung
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Ansprechpartner

B. Sc. Olaf Sakuth